Brokervergleich24.net | Hier kann ein Broker Vergleich durchgeführt werden

http://brokervergleich24.net

Die Handelsvollmacht (engl.: Power of Attorney) im Börsensprachgebrauch bezieht sich üblicherweise auf eine entsprechende Vereinbarung zwischen einem Kunden und einem Börsenkontobetreuer. Inhalt einer solchen Vereinbarung, die zweifellos den Charakter eines Vertrages hat, ist u. a. die Übertragung von Befugnissen auf den Börsenkontenbetreuer, der damit in die Lage versetzt wird, im vorgegebenen Rahmen selbständig zu handeln. So beispielsweise die Handelsbefugnis über einen festgelegten Kapitalbetrag des Kunden. In der Regel erfolgt die Erteilung der Handelsvollmacht in Schriftform und wird jährlich erneuert. Besonders bei Futuregeschäften spielt die Vollmacht eine Rolle.

Zurück