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Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 hat sich durch die neue „Abgeltungssteuer“ die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland geändert. Alle Kapitalerträge (egal ob Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne) unterliegen einer pauschalen Besteuerung in Höhe von 25 Prozent. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuerschuld wird direkt an der Quelle erhoben. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre ist nicht mehr gültig. Auch gilt ein umfassendes Abzugsverbot für tatsächlich angefallene Werbungskosten.

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