Brokervergleich24.net | Hier kann ein Broker Vergleich durchgeführt werden

http://brokervergleich24.net

Für die Aufnahme von einem Kredit muss der Kreditnehmer ein geregeltes Einkommen vorweisen. Wenn vom Einkommen nach Abzug der Ausgaben noch genug Geld übrig bleibt, um den Kredit problemlos bedienen zu können wird in der Regel der Kredit gewährt, wenn die Bonität positiv ist. Über die Bonität der Antragsteller informiert sich die kreditgebende Bank bei der Schufa. Der Kreditnehmer muss die Einwilligung für die Einsicht seiner Schufaauskunft bei der Antragsstellung erteilen. Wird diese Einwilligung nicht erteilt wird der Kreditantrag erst gar nicht angenommen. Sieht die Bank, dass in der Schufaauskunft negative Einträge vorhanden sind, wird ein Kreditantrag normalerweise gleich abgelehnt. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit einen Kredit zu bekommen, wenn ein zweiter Kreditnehmer im Antrag genannt wird. Dieser muss ebenfalls über ein geregeltes Einkommen verfügen und die Einwilligung für die Schufaauskunft erteilen. Das Einkommen beider Kreditnehmer muss aus einer Berufstätigkeit stammen, die schon über einen bestimmten Zeitraum besteht. Wer erst ein paar Monate berufstätig ist erfüllt die Voraussetzungen für die Kreditvergabe nicht, weil die Gefahr besteht dass in der Probezeit das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

Den KFZ-Brief als Sicherheit hinterlegen

Wird ein Fahrzeug über einen Kredit finanziert behält die kreditgebende Bank den Fahrzeugbrief als Sicherheit ein. Wird der Kredit nicht mehr bedient, kann die Bank das Fahrzeug veräußern, um damit den Kredit abzulösen. In der Regel ist im Kreditvertrag für Privatkunden eine Lohn- und Gehaltspfändung eingearbeitet. Werden die Kreditraten vom Kunden nicht mehr bezahlt, kann die Bank den Lohn oder das Gehalt pfänden bis der Kredit abbezahlt ist. Desweiteren können als Sicherheit auch die Ansprüche aus Versicherungsleistungen, wie Lebensversicherung oder Restschuldversicherung abgetreten werden. Wurde im Kreditvertrag ein zweiter Kreditnehmer eingetragen, wird dieser zur Kasse gebeten, wenn der erste Kreditnehmer die Raten nicht bezahlt. Ein zweiter Kreditnehmer wird von einer kreditgebenden Bank gefordert, wenn bei der Antragsstellung abzusehen ist, dass der erste Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Der zweite Kreditnehmer ist für die Bank die Sicherheit für die Rückzahlung des Kredites.

Zurück