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Der Barausgleich spielt bei Optionsgeschäften eine Rolle. Er zeichnet sich dadurch aus, dass statt der Erbringung von physischen Leistungen eines Sachwertes, aber auch eines Wertpapiers, ein Geldbetrag gezahlt wird. Dies kann beispielsweise dann sein, wenn ein Wertpapier ( z. B. Indexoptionsschein) nicht geliefert werden kann. Bei einem Barausgleich wird dieser aus der Differenz des Schlussabrechnungskurses des betreffenden Objektes und dem Ausübungspreis errechnet. Ob ein Barausgleich erfolgen kann, ist in den Emissionsbedingungen geregelt.

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