Jahresabschluss
Zum Ende eines kaufmännischen Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen.. Während für Freiberufler und dem kleineren Gewerbe eine so genannte Einnahme- Überschussrechnung ausreichend ist, haben Unternehmen als Jahresabschluss die Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zu erarbeiten. Rechtliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das Handelsgesetzbuch (HGB). Für kapitalmarktorientierte Untenehmen gelten darüber hinaus internationale Rechnungslegungsstandards, die sie zu beachten haben. Hinzu kommt, dass Jahresabschlüsse bei Vorliegen festgelegter Kriterien der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Die Jahresabschlüsse größerer Kapitalgesellschaften, aber auch größerer Genossenschaften, Unternehmen von bestimmten Wirtschaftszweigen oder Betrieben der öffentlichen Hand werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungseinrichtungen geprüft und sodann im Handelsregister bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für die Übermittlung ist heute das elektronische Verfahren vorgeschrieben. Die Erarbeitung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse begründet sich aus der Informationsfunktion und die Zahlungsbemessungsfunktion. Die Informationsfunktion mit der Offenlegung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bildet eine wesentliche Grundlage für die künftige Enzwicklung und Planung des Unternehmens sowie der dazu erforderlichen Entscheidungen. Weiterhin ergibt sich daraus die Liquidität des Unternehmens. Bezüglich der Zahlungsbemessungsfunktion ist diese primär für die steuerlichen Aspekte wichtig, darüber hinaus aber auch für die zu erbringenden Ausschüttungen.
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