Disagio
Als Synonym für diesen Begriff steht „Abgeld“. Gemeint ist ein Abschlag vom Nennwert eines Wertpapiers. im Kreditwesen ein Abschlag vom Kreditbetrag. Das Gegenteil ist ein Agio oder Aufgeld. Beim Handel mit Anleihen ist es üblich, das der Anbieter / Emittent einen Ausgabeaufschlag, mithin ein Agio, oder einen Abschlag / Abgeld verlangt bzw. gewährt. Je nach der Position führt also der Abschlag oder der Aufschlag zu einem Verlust bzw. zu einem Vorteil.
Ein Auf- bzw. Abschlag ist auch üblich beim Verkauf von Sorten. Während hier die Zentralbanken die Sorten zum amtlichen Wechselkurs an- bzw. verkaufen ist es bei den Kreditinstituten üblich, dass diese ausländisches Bargeld unterhalb des offiziellen Kurses kaufen und oberhalb verkaufen. Diese Margen bewegen sich durchaus im Bereich zwischen 2 bis 4 Prozent des Nominalwertes der Sorten. Die daraus resultierenden Beträge sind angeblich für Verwaltungskosten.
Bei Krediten bedeutet ein Disagio von beispielsweise 10 %, dass bei einem Kreditbetrag von 10.000 Euro nur 90.000 Euro ausgezahlt werden. Die Rückzahlungsverpflichtung für den Kreditnehmer bleibt jedoch bei 100.000 Euro. Verbunden mit solchen Disagios sind in der Regel die Gewähr eines niedrigeren Nominalzinssatzes für die Laufzeit der Zinsbindung. Der nicht ausgezahlte Kreditbetrag wird insofern als voraus gezahlter Zins gewertet.