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Der Lebensversichrungs-Zweitmarkt besteht darin, dass Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen bei noch bestehender Laufzeit, gehandelt werden. So können die Ansprüche des Versicherungsnehmers einerseits abgetreten, andererseits die Ansprüche durch Vertragseintritt von Investoren übernommen werden. Dies kann für kapitalbildende Lebensversicherungen der Fall sein.

Aus sehr verschiedenen Gründen kann der Versicherungsnehmer interessiert sein oder sich veranlasst sehen, seine Lebensversicherung vor deren vorgesehenen Ablauf zu beenden. Eine Möglichkeit besteht darin, je nach vertraglicher Gestaltung, die Beendigung zu erklären und die Möglichkeit des Rückkaufs in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt in § 169 Versicherungsvertragsgesetz mit dem auch ein Mindestwert bestimmt wird.

Diese Handhabung bringt in der Regel Verluste für den Versicherungsnehmer mit sich. Eine andere Variante ist der Versuch, einen Investor zu finden, der die bestehende Versicherung erwirbt. Solche Investoren haben, auch durch Diversifikation, eher eine Möglichkeit der Risikominderung.

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