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Das ist eine Bezeichnung für eine bestimmte Art von Vergütung, bezogen auf Vermögensverwalter (Fondsgesellschaften). Für diese Vergütung besteht eine direkte Abhängigkeit von der Performance. Ist die Anlagestrategie ausgewogen, wachstumsorientiert und erfolgreich, kann die Vergütung der Verwalter durchaus 10 bis 20 Prozent betragen. Das setzt jedoch voraus, dass die betreffenden Kurssteigerungen die durchschnittlichen Höchstkurse innerhalb eines Zeitraumes übersteigen. Die High-Water-Mark orientiert sich an einem (vorläufigen) Vermögenshöchststand, z. B. am Ende eines Kalenderjahres. Wird dieser Höchststand im Folgejahr nicht überschritten, wird keine Gebühr fällig, sondern erst wieder dann, wenn der zuvor erreichte Höchststand übertroffen wird. Das High-Water-Mark- Verfahren bedarf jedoch der Vereinbarung im Vertrag.

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