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Das Halbeinkünfteverfahren ist ein steuerlicher Begriff und beinhaltet die steuerliche Entlastung von solchen Einnahmen, die aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften herrühren. Das Halbeinkünfteverfahren war anzuwenden bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2008. Seine rechtliche Grundlage hatte es in der bis zum genannten Jahr geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes (EStG). Nach § 3 Nr. 40 dieses Gesetzes sind 50 Prozent der Einkünfte von der Einkommensteuer befreit, sofern diese von genannter Rechtsquelle erfasst werden. Der Grund für diese Befreiung war der, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. So waren Kapitalgesellschaften u. a. körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Eine zusätzliche Steuerzahlung auf 100 % der ausgeschütteten Gewinne, hätte eine Doppelbesteuerung zur Folge gehabt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren durch die Regelung zur Zahlung einer Abgeltungssteuer sowie durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst.

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