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Die Maklercourtage stellt die „Maklergebühr“ dar. Die Maklercourtage ist der in Prozent vom Kurswert festgelegte Betrag, den der Makler dem Kunden für die Vermittlung von Börsengeschäften (wie Aktien, Bezugsrechten, Optionsscheinen) in Rechnung stellt. Die Berechnung der Maklercourtage erfolgt in der Regel in Promille oder auch Prozent des Kurswertes bei Aktien bzw. in Promille oder Prozent des Nennwertes bei festverzinslichen Wertpapieren.

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